Die Interessengemeinschaft von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in der Region Erzgebirge haben sich in die Interessenvertretung Haus- und Grundbesitzerverein Erzgebirge e. V. zusammengeschlossen. Diese Interessengemeinschaft verfolgt ausschließlich Ziele der der Beratung und außergerichtlichen Vertretung seiner Mitglieder in allen rechtlichen und politischen Belangen um den Haus-, Wohnungs- und Grundbesitz.
Regionales Mitspracherecht ist die Einflussnahme und Auseinandersetzungen auf/mit kommunalen Satzungen, den Arbeits- und Investitionsplänen der Städte und Gemeinden,
den Quartierentwicklungen in den Städten und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie Steuerfragen, etc.
„Grundgedanke der Interessenvertretung ist immer die Mitbestimmung, das heißt, Menschen und Unternehmen, die von gesellschaftlichen oder anderen Entscheidungen und Entwicklungen betroffen sind, die Gelegenheit der Mitsprache und darüber hinaus der Beteiligung an Entscheidungen zu geben. - Dies dient dem sozialen Frieden.“ -
Dieses, sagen wir Gesamtproblem, widerspiegelt sich dann im Umgang zwischen den Mietparteien und Nachbarn wieder.
Durch Wissen und Information können wir diesem heroischen Ziel gerecht werden.
Unser Verein ruft alle Bürger auf, sich solidarisch in diese Interessengemeinschaft von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in der Region Erzgebirge einzubringen.
Man kann das tun, wenn man konkrete Probleme zu behandeln hat oder dem Solidargedanken folgen will.
- Man kontaktiert uns! -
Stephan Hahnl
Thomas Metzger
Uwe Fichtner
Eine Neuentstehung des historischen „Hausbesitzer Verein zu Aue“ gab es mit der Wende nicht. Es war eine Neugründung aus der Situation heraus, den Einigungsvertrag im Immobilienrecht und des Miethöhegesetzes in die Gegebenheiten der neuen Bundesländern umzusetzen. Der Geschäftsführer, der am 16.01.1991 gegründeten Wohnungsverwaltung GmbH Schlema, Stephan Hahnl, hat am 18.01.1991 in den Räumen der Verwaltung mit weitere 6 Mitgliedern des Aufsichtsrates, Mitarbeitern und einem Bauunternehmer aus Freising (Bayern) den
Haus- und Grundbesitzerverein Westerzgebirge e. V.
entstehen lassen.
Beide Gremien hatten eine Gemeinsamkeit, die Anpassung an das BGB, die Einführung der Nebenkosten-rechnungen und die schrittweisen Erhöhung der Grundmiete über fünf bis sechs Jahren ab 03.10.1990. In Schlema gab es vor der Wende keine eigenständige kommunale Verwaltung in Sachen Wohnimmobilien und die privaten Eigentümer mussten sich vom Diktat der Kommunalverwaltungen lösen lernen.
In beiden Fällen waren Restitutionen zu beachten und andere Grundstückfragen zu klären. Aus dem Neben-einanderbestehen konnten Synergien entwickelt werden.
Fortan gelang die Zusammenarbeit im Bereich der Bewältigung der kommunalen Entwicklung, deren schritt-weisen Ausbau kommunaler Verbände und Entscheidungsbasen. Ein wichtiges Momentum waren die Kommunalabgabengesetze in den neuen Bundesländern und die Umsetzung der Bundesländer bezogenen Baugesetze. Nur gemeinsam konnten wir die Doppelbesteuerung – Straßenausbaubeträge und durch An-schlusszwang belegten Abwasserbeiträge - kippen.
Bereits zum Jahresende 1991 zählten wir über 500 Mitglieder und Ende 1993 bereits 780 Mitglieder. Es entstand daraus eine Doppelarbeit, die nur durch Einstellung von Mitarbeitern und Zusammenarbeit mit Rechtsanwaltskanzleien im Verein gelöst werden konnte. 1996 wurde zusätzliche ein Dienstleistung GmbH
im Verein gegründet, welche die gestiegenen Aufgaben, wie Nebenkostenabrechnungen, Verwaltungs-verträge und anderen Dienstleistungen absichern musste. Die Gesamt Mitarbeiterzahl wuchs auf 4 Per-sonen bis 2000 an. Ab 2011 nennen wir unseren Vereinen
Haus- und Grundbesitzerverein Erzgebirge e. V.
2003 gaben wir eine eigene Vereinszeitschrift mit nahezu 600 Abnehmern heraus. Zwischen 2004 und 2006 kam ein weiterer Verein aus dem Annaberger Raum mit ca. 200 Mitgliedern hinzu. Selbst diese Erweiterung konnte den Rückgang der Mitgliederzahlen nicht mehr aufhalten. Ab ca. 2003 setzt ein Generationswechsel und die Verbesserung des Internetzuganges ein. Zunehmend informierte man sich im Netz. Dieser Trend setzt sich bis in die heutigen Tage fort. Ende 2021 werden wir die 200 Mitglieder nicht überschreiten.
Haben wir uns in der Informatik in den ersten 10 – 15 Jahren vornehmlich kommunalen Themen zugewandt, kam danach zusehends die privatrechtliche Auseinandersetzung in den Focus der Vereinsarbeit. Nachbarrecht, Erben und Vererben, Gutachtertätigkeiten, Mietstreitigkeiten, Nebenkostenrechnungen usw. Das machte eine langfristige Bindung an eine Rechtsanwaltskanzlei und deren Rechtsberatung erforderlich. Unkompliziert können wir unseren Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung anbieten und zusätzliche Rechtsinformationsversammlungen einplanen. Das macht unser Wirken effizient und kompetent.
Wenn wir zusammenrechnen haben wir trotz durch die Fluktuation und die Abgabe von 150 Mitgliedern aus der Gegend Klingethal und Markneukirchen, sowie 200 Mitglieder aus dem Raum Annaberg weit über 1700 Mitglieder/Vermieter beraten. Der Vereinsvorsitz hat sich bis auf 3 Jahre nicht verändert. In diesen 3 Jahren war der Vereinsvorsitzende Stephan Hahnl als Geschäftsführer des Vereins tätig.
Die Vereinsarbeit entwickelt sich zunehmend von einer breiten Vorstandarbeit mit häufigen Sitzungen zu einer virtuellen Kommunikation. Zukünftig sollen nur noch 2 – 3 Vorstände mit klaren Zuständigkeiten den Verein führen. Dienstleistungen werden vergeben. Vereinsmitglieder sollen in die Vereinsinformatik einge-bunden werden. In der Homepage, im Facebook und Vereinsversammlungen. Der Slogan
Vermieter für Vermieter
soll Vereinsziel bleiben.
Die eigene Immobilie verkaufen und dennoch darin wohnen bleiben: Das Wohnrecht auf Lebenszeit macht es möglich. Es bietet Eigentümern die Option, ihr Erbe bereits zu Lebzeiten zu regeln und die Wohnsituation im Alter zu sichern. Viele Immobilienunternehmen werben unter dieser Überschrift. Sie wollen ständig ihre Immobilie bewerten und den Rahmen für eine lebenslange Zusatzrente abstecken. Zum Wirkungsprinzip schreibt die Deutsche Teilkauf GmbH für wen ist der Teilverkauf geeignet ist.
„Der Teilverkauf ist prinzipiell für jeden Eigenheimbesitzer möglich. Es wird jedoch ein Mindestalter von 65 Jahren empfohlen,
außerdem muss die Wunschauszahlung mehr als 100.000 Euro für maximal 50 Prozent der Immobilie betragen. Sollte also über einen Teilverkauf nachgedacht werden, so müsste die Immobilie einen Verkehrswert von mindestens 200.000 Euro haben. Sind diese Vorgaben erfüllt, so eignet sich der Teilverkauf für alle Senioren, die aufgrund eines finanziellen Engpasses nötige oder gewünschte Anschaffungen und Ausgaben zurückstellen mussten. So konnten wir schon Rentnern helfen, die keinen Kredit im Alter mehr bekommen hatten, aber Ihr Eigenheim dringend altersgerecht umbauen mussten. Auch Senioren, die Ihre Kinder und Enkel beim Eigenheimerwerb unterstützen wollen, finden mit dem Teilverkauf eine schnelle Lösung, um das in der Immobilie gebundene Kapital freizusetzen. Ob die lang ersehnte Urlaubsreise, die Verschönerung des eigenen Hauses, die Vererbung des eigenen Vermögens zu Lebzeiten oder auch einfach nur der Wunsch, finanziell unabhängig zu sein – der Teilverkauf schafft die nötige finanzielle Beinfreiheit. „
Ganz rein zufällig veröffentlicht die Freie Presse vom 13.09.2021:
Preise für Eigenheime in Sachsen deutlich gestiegen
Verkaufen, Teilverkaufen mit und ohne lebenslangem Wohnrecht oder Nießbrauch im Eigenheim oder Mietwohnhaus, Vor- und Nachteile, Immobilienblase, Rechte und Pflichten beim Wohnrecht, dem wollen wir im folgenden Artikel, auch anhand von Beispielen aus unserer 30 jährigen Vereinstätigkeit, nachgehen.